Getränkebezugsverpflichtung

Ja, wir haben vor unsere Geburtstage zusammen zu feiern. Im Nachbarort wurde eine neue Grillhütte errichtet, zusammen mit Außenanlagen und einem Spielplatz. Klingt alles wunderbar, kostet 150 Euro plus 150 Euro Kaution. Die Nutzungserlaubnis, die man dann von der Gemeinde erhält liest sich wie ein – üblicherweise – typisches Vertragswerk der öffentlichen Hand. Klauseln, und Paragrafen, seltsame Forderungen, Vertragsstrafen, usw. Und das, obwohl es erstmal nur um eine Nutzungserlaubnis geht.

Nun kommt es aber noch besser: anscheinend hat ein ortsansässiger Getränkelieferant beim Bau der Hütte und der Anlagen mitgewirkt, anders kann ich mit Paragrafen wie diesen:

„Für die Räumlichkeiten und den Außenbereich bestehen Getränkebezugsverpflichtungen.:

Alle alkoholischen und alkoholfreien Getränke sind ausschließlich und direkt vom Getränkecenter…zu beziehen. Der Bierbedarf ist ausschließlich aus dem Sortiment der „…Brauerei“ zu beziehen! Gastronomiepreise! (ca. 15-20% teurer)

Bei Missachtung der Getränkebezugsverpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 250.- Euro fällig.“

nicht erklären.

„Dann lassen wir uns die alkoholischen Getränke schenken!“, meinte meine Frau. Die Idee finde ich sehr gut. Ich fühle mich bei solchen Vereinbarungen dennoch nicht sehr „partnerschaftlich“ behandelt; lieber würde ich woanders feiern.